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Dokumente

Hier finden Sie die Maklervollmacht.

Der Makler ist insbesondere berechtigt:

  • Willenserklärungen des Auftraggebers abzugeben und für ihn entgegenzunehmen.
  • Versicherungsverträge des Auftraggebers ganz oder teilweise zu kündigen.
  • Versicherungsverträge für den Auftraggeber abzuschließen.
  • für den Auftraggeber in Schadenfällen aus Versicherungsverträgen tätig zu werden.

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Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung der betrieblichen und privaten Versicherungen mit Ausnahme der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen.

Darüber hinaus berät und betreut der Makler den Auftraggeber in allen Versicherungs- angelegenheiten und verwaltet die jeweils bestehenden Versicherungsverträge; diese Leistungen stellen im Verhältnis zur Vermittlungstätigkeit eine Nebenleistung dar.

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Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagevermittler haben sich zu einem Kodex verpflichtet und damit ein Versprechen gegenüber Ihren Kunden abgegeben. Sie handeln im Interesse Ihrer Kunden und beraten sie "ausgerichtet an deren Wünschen und Bedürfnissen".

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