Zu Jahresbeginn 2025 könnten viele Fondssparer eine Abbuchung mit dem Vermerk „Fondsbesteuerung“ bemerken. Dabei handelt es sich um die Steuer auf die sogenannte Vorabpauschale – ein fiktiver Ertrag, der sicherstellen soll, dass Anleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern. Diese Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf der Fondsanteile verrechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.