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Anlagebetrug: So prüfen Sie Trading-Plattformen vor der ersten Einzahlung

Professionelle Internetseite, freundlicher Ansprechpartner und eine deutsche Telefonnummer: All das bedeutet noch nicht, dass eine vermeintliche Trading-Plattform seriös ist. Die „Operation Herakles“ zeigt die Dimension des Problems. Allein innerhalb von drei Monaten ließen deutsche Behörden mehr als 9.000 Rufnummern abschalten, die mutmaßlich für Betrugsstraftaten genutzt wurden.

Besonders vorsichtig sollten Anleger werden, wenn hohe oder schnelle Gewinne versprochen werden und sie zu einer raschen Einzahlung gedrängt werden. Auch die Aufforderung, Zugangsdaten zum Onlinebanking oder Depot herauszugeben oder Kopien von Ausweisdokumenten und Zahlungskarten zu übermitteln, ist ein Warnsignal. Bevor Geld fließt, sollte deshalb unabhängig geprüft werden, wer tatsächlich hinter einem Angebot steht.

Ein wichtiger Anhaltspunkt ist die Zulassung des Anbieters. Unternehmen, die in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringen, benötigen grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis. Anleger können in den Unternehmensdatenbanken der BaFin prüfen, ob ein Anbieter dort geführt wird. Dabei sollte nicht allein der angegebene Firmenname verglichen werden: Betrüger können Namen oder Angaben tatsächlich existierender Unternehmen missbrauchen.

Wer bereits Geld überwiesen hat und einen Betrug vermutet, sollte nicht auf weitere Zahlungsforderungen eingehen. Stattdessen empfiehlt es sich, möglichst schnell die eigene Bank beziehungsweise den Zahlungsdienstleister zu kontaktieren, Belege und Kommunikation zu sichern und den Fall bei der Polizei anzuzeigen. Besondere Vorsicht ist auch bei angeblichen Helfern geboten, die später versprechen, verlorenes Geld gegen eine weitere Vorauszahlung zurückzuholen.

Quelle: Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg, Landeskriminalamt Baden-Württemberg, BaFin und weitere an der „Operation Herakles“ beteiligte Behörden.