Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen können Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen über die Pflegeversicherung erhalten. Doch bei vermeintlich kostenlosen Pflegehilfsmittelboxen sollten Betroffene und Angehörige genau hinschauen. Die DAK-Gesundheit berichtet von unseriösen Anbietern, die das Abrechnungssystem gezielt ausnutzen.
Vorsicht ist insbesondere bei unerwarteten Anrufen geboten. Nach Angaben der Krankenkasse werden Pflegebedürftige oder Angehörige teilweise mit einer kostenlosen Versorgung angesprochen. Anschließend können regelmäßige Lieferungen folgen, obwohl Betroffene nach eigener Wahrnehmung keinen entsprechenden Vertrag abschließen wollten oder bereits anderweitig mit Pflegehilfsmitteln versorgt werden.
Auch bei Online-Angeboten zur Unterstützung rund um Pflegegrad oder Pflegeleistungen sollten sensible Angaben nicht vorschnell herausgegeben werden. Dazu gehören insbesondere Gesundheitsdaten und elektronische Unterschriften. Bevor solche Daten übermittelt werden, sollte klar sein, welches Unternehmen dahintersteht, welche Leistung tatsächlich beauftragt wird und ob damit weitere Verträge verbunden sind.
Wer eine unerwartete Pflegehilfsmittelbox erhält oder auf seiner Abrechnung unbekannte Leistungen entdeckt, sollte bei seiner Pflegekasse nachfragen. Auch Angehörige können darauf achten, welche Lieferungen regelmäßig eintreffen und ob diese tatsächlich bestellt und benötigt werden. „Kostenlos“ bedeutet bei Pflegehilfsmitteln schließlich nicht, dass niemand dafür bezahlt – die Kosten werden bei berechtigtem Bezug von der Pflegeversicherung getragen.
Quelle: DAK-Gesundheit, Bericht zur Fehlverhaltensbekämpfung 2024/2025.



