Versicherungungsschutz besteht für alle weiteren Bestandteile, die zum Gebäude gehören bzw. fest mit ihm verbunden sind und der Funktionstüchtigkeit des Hauses dienen.
- im Antrag angegebene Nebengebäude, sowie Garagen und sonstiges Zubehör
 - Antennen
 - fest eingebautes Mobilar, beispielsweise Teppichböden und Einbauschränke
 - Holzdecken
 - Brennstoffvorräte
 - Zentralheizungsanlagen
 - Sanitäre Installationen und Abwasserrohre
 - Markisen, Überdachungen
 - Elektrische Anlagen
 
Die Versicherung kommt für Folgekosten auf, die nach einem Versicherungsfall entstehen. Beispielsweise:
- Rückreisekosten aus dem Urlaub
 - Verkehrssicherungsmaßnahmen
 - Kosten für Aufräumarbeiten
 - Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
 - Hotelkosten oder anderweitige Unterbrigung
 - Mietausfälle als Folge eines Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschadens (meist bis zu einem Jahr)
 


