Denn die gesetzlichen Krankenkassen tragen bei weitem nicht alles und selbst innerhalb Europas ist nur regional begrenzter Versicherungsschutz gegeben...
... denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Krankheitskosten nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Zudem entspricht der Versicherungsschutz nur den üblichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Denken Sie deshalb rechtzeitig an den Krankenversicherungsschutz im Ausland für sich bzw. Ihre ganze Familie - damit Sie nicht auf allen Krankheitskosten sitzen bleiben.
- Angeboten wird in der Regel eine Jahrespolice oder eine Versicherung für die einzelne Reise.
- Auch für Geschäfts- und Ausbildungsreisen mit längerfristigen Auslandsaufenthalten werden spezielle Krankenversicherungen für das Ausland angeboten.
- Privat Krankenversicherte sind ohnehin im Ausland versichert: Ihr Schutz gilt weltweit. Doch prüfen Sie, ob alles versichert ist, z.B. ist der medizinisch notwendige Rücktransport nicht immer eingeschlossen! Ergänzen Sie deshalb Ihren Versicherungsschutz sinnvoll mit zusätzlichen Service-Leistungen.
- Für Familien gilt meist ein besonders günstiger Familienbeitrag.
Ambulante Behandlung
Der Versicherungsschutz umfasst 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für:
- ärztliche Leistungen
- Arznei- und Verbandmittel
- Heilmittel und Hilfsmittel (Gehhilfen, Bandagen, usw.)
- Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall
Stationäre Behandlung
Der Versicherungschutz umfasst 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für:
- ärztliche Leistungen
- Krankenhausleistungen einschl. Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung
- Transport zum Krankenhaus durch den Rettungsdienst
Zahnärztliche Behandlung
Der Versicherungsschutz umfasst:
- 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen (in der Regel bis 500 EUR pro Versicherungsjahr)
- 50 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnkronen, Einlagefüllungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie (in der Regel bis 1.000 EUR pro Versicherungsjahr)
- Bei zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien werden die entstandenen Kosten zu dem Erstattungsprozentsatz der zugrunde liegenden zahnärztlichen Leistung berechnet.