Es wird unterschieden zwischen Festgebühren und Rahmengebühren.
Die Rechtsanwaltskosten werden bei Festgebühren nach dem "Gegenstandswert" berechnet.
  
- Beispielsweise beträgt die Gebühr bei einem Streitwert bis 300 Euro: 25 Euro;
bei 10.000 Euro: 486 Euro und bei 500.000 Euro: knapp 3.000 Euro ... 
Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt unter Berücksichtigung aller Umstände selbst.
- Einfluss darauf nimmt vor allem Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens sowie Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Mandanten.
 
Rechtsanwaltgebühren entstehen für:
- Rechtsberatung - die Erstberatungsgebühr darf dabei max. 190 Euro betragen
 - außergerichtliche Tätigkeit
 - gerichtliche Tätigkeit in 1.und 2. Instanz
 - Straf- und Bußgeldangelegenheiten
 

