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Wer jetzt Einkommenssteuer zahlen muss

Gemäß den Angaben des Bundesfinanzministeriums werden aufgrund der Rentenerhöhung ab Juli 2023 etwa 109.000 Rentnerinnen und Rentner erstmals Einkommenssteuern auf ihre Rentenbezüge zahlen müssen. Obwohl die Renten im Westen um 4,39 Prozent und im Osten sogar um 5,86 Prozent steigen werden, gibt es für viele Senioren einen unerfreulichen Nebeneffekt. Sobald die Rentenhöhe einen bestimmten Betrag überschreitet, sind die Renten einkommenssteuerpflichtig.

Inzwischen profitieren aber auch mehr als 195.000 Rentnerinnen und Rentner von der Erhöhung des Grundfreibetrags auf 10.908 Euro zu Jahresbeginn und werden somit steuerlich entlastet. Dies führt dazu, dass die Anzahl der steuerpflichtigen Rentner von mehr als 6 Millionen auf 5,9 Millionen sinkt. Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte gegenüber t-online.de, dass mehr Steuerpflichtige aufgrund der Erhöhung des Grundfreibetrags von der Steuerbelastung befreit werden als Rentner durch die Rentenerhöhung in die Steuerbelastung gelangen.

Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) von 2005 ist der Grund dafür, dass Neurentner Einkommenssteuer zahlen müssen. Es beinhaltet den Übergang von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Renten bis zum Jahr 2040. Somit werden die Aufwendungen für die Alterssicherung schrittweise steuerfrei gestellt (als Sonderausgaben) und die Leistungen erst in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.

In der Regel ist die "nachgelagerte Besteuerung" der Rente vorteilhaft, da die Aufwendungen für die Altersvorsorge die Steuerlast während der Berufsjahre mindern. Da die Einkünfte im Ruhestand in der Regel niedriger sind als während des Erwerbslebens, ist auch der Steueranteil auf die Rente in der Regel niedriger.

Zusätzlich zum Grundfreibetrag haben Rentnerinnen und Rentner noch Anspruch auf den sogenannten Rentenfreibetrag, der vom Jahr des Renteneintritts abhängt. Rentner, die 2005 oder früher in Rente gingen, haben einen lebenslangen Freibetrag von 50 Prozent. Dieser wird quasi über den gesamten Ruhestand hinweg mitgenommen. Für Neurentner hingegen schrumpft die Freigrenze seit 2005 jährlich. Der steuerpflichtige Teil der Rente für Neurentner steigt Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte, seit 2020 steigt er um einen Prozentpunkt. Ein Rentenfreibetrag von 18 Prozent gilt für Neurentner, die im Jahr 2022 in Rente gingen, während er im laufenden Jahr nur noch bei 17 Prozent liegt. Ab dem Jahr 2040 müssen Renten dann vollständig versteuert werden.