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Nachrichten zum Thema: Urteil

29.07.2026
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern mit Riester-Bausparverträgen gestärkt. Nach einem aktuellen Urteil dürfen Bausparkassen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine jährlichen Entgelte für die Führung solcher Verträge verlangen. Die entsprechenden Klauseln erklärte das Gericht für unwirksam.
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