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Mehr steuerfreie Einnahmen im Ehrenamt – Freibeträge wurden erhöht

Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann seit 2026 von höheren steuerlichen Freibeträgen profitieren. Voraussetzung ist, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Ehrenamtliches Engagement lohnt sich nicht nur gesellschaftlich, sondern auch steuerlich. Für das Jahr 2026 wurden die Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten angehoben. Die sogenannte Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro pro Jahr, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Einnahmen bis zu diesen Grenzen bleiben steuer- und sozialabgabenfrei.

Die Regelung gilt für Tätigkeiten bei gemeinnützigen Organisationen oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Voraussetzung ist, dass das Engagement nebenberuflich erfolgt und bestimmten Zwecken dient – etwa im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich. Während die Übungsleiterpauschale eine pädagogische, künstlerische oder pflegende Tätigkeit voraussetzt, ist die Ehrenamtspauschale breiter gefasst.

Wichtig ist: Es handelt sich nicht um staatliche Zuschüsse, sondern um Freibeträge auf erhaltene Vergütungen. Erst wenn eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, können diese steuerlichen Vorteile genutzt werden. Liegen die Einnahmen über den Freibeträgen, muss der darüber hinausgehende Betrag versteuert werden.

Für viele der rund 17 Millionen ehrenamtlich Engagierten in Deutschland verbessern sich damit die finanziellen Rahmenbedingungen – insbesondere für Trainer, Betreuer oder Helfer in Vereinen und sozialen Einrichtungen.

Quelle
Die Informationen basieren auf einer Auswertung des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).