Wenn Beschäftigte Urlaubstage horten, kann das für Unternehmen teuer werden. Arbeitgeber sollten deshalb regelmäßig an die Urlaubsplanung erinnern – auch um Rückstellungen zu vermeiden.
Sommerzeit ist Urlaubszeit – und ein idealer Anlass für Unternehmen, das Thema Urlaub neu zu organisieren. Denn: Nicht genommene Urlaubstage können nicht nur die Stimmung, sondern auch die Unternehmensbilanz belasten. Rückstellungen für Resturlaub wirken sich negativ auf den Jahresgewinn aus und erhöhen die Steuerlast – in manchen Fällen über Jahre hinweg.
Doch es geht um mehr als nur Buchhaltung: Seit mehreren Grundsatzurteilen des Bundesarbeitsgerichts ist klar, dass Urlaub nur dann verfallen oder verjähren kann, wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden formell und rechtzeitig darauf hingewiesen haben. Wer das versäumt, riskiert, Urlaubsansprüche auch Jahre später noch auszahlen zu müssen – etwa bei Kündigung.
Deshalb ist es sinnvoll, Urlaubsansprüche regelmäßig anzusprechen – idealerweise alle drei Monate. Auch langzeiterkrankte Mitarbeitende müssen informiert werden. Wichtig: Die Hinweise sollten dokumentiert und bestätigt werden. So bleibt das Unternehmen auf der sicheren Seite – finanziell und juristisch.