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Was Hobbygärtner rechtlich wissen sollten

Ob Hecke, Gartenpflege oder Nutzung gemeinschaftlicher Grünflächen – in deutschen Gärten blühen nicht nur Blumen, sondern auch juristische Streitigkeiten. Mehrere aktuelle Gerichtsurteile zeigen, was Hobbygärtner beachten sollten.

Zwangshaft wegen Hecke?

Im Streit um eine zu hohe Hecke urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 26 W 1/23), dass Zwangshaft unverhältnismäßig ist, wenn die Möglichkeit besteht, dass auch ein Dritter den Rückschnitt übernehmen kann. Stattdessen könne dem Nachbarn ein Betretungsrecht für das Grundstück eingeräumt werden, um den Rückschnitt selbst vorzunehmen.

Wie viel Gartenpflege schulden Mieter?

Ein Mieter muss laut Amtsgericht Nürtingen (Az.: 17 C 3483/21) nur die Gartenfläche pflegen, die konkret zum Mietobjekt gehört. Ist der Garten optisch oder baulich – etwa durch eine Mauer – getrennt und im Mietvertrag nicht anders geregelt, entfällt die Pflicht für den restlichen Bereich.

Pflicht zur Gartenpflege bei Mehrfamilienhäusern

Selbst wenn Mieter den Garten nicht nutzen dürfen, können Vermieter die Pflegekosten über die Betriebskosten abrechnen. Der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 135/03) entschied, dass ein gepflegter Garten das Gesamtbild des Hauses positiv beeinflusse – das rechtfertige die Umlage der Kosten.

Was dürfen Mieter im Gemeinschaftsgarten?

Wer einen Garten mitnutzen darf, sollte sich auf vertraglich geregelte Rechte berufen. Mündliche Absprachen reichen nicht, wie das Kammergericht Berlin (Az.: 8 U 83/06) klarstellte. Spielgeräte, Gartenmöbel und sogar Geburtstagsfeiern sind erlaubt – solange Rücksicht auf die Nachbarn und gesetzliche Ruhezeiten genommen wird (AG Kerpen, Az.: 20 C 443/01).

Die Urteile wurden von der ARGA Rechtsschutzversicherung ausgewählt.