Funktionen:Seite als PDF ausgebenSeite per E-Mail empfehlen

Rente ist kein Nachlass

Die Rente für den nächsten Monat ist oft schon überwiesen – doch mit dem Tod eines Rentners endet auch der Rentenanspruch. Was viele nicht wissen: Dieses Geld gehört nicht zu seinem Erbe. Wer es ausgibt, riskiert Rückforderungen. Was Hinterbliebene jetzt tun sollten, um Ansprüche zu sichern – und Fehler zu vermeiden.

Wenn ein Rentner stirbt, wird die Rentenzahlung nicht sofort gestoppt – oft ist die nächste Monatsrente schon auf dem Konto eingegangen. Doch Vorsicht: Dieser Betrag gehört nicht zum Nachlass und darf nicht einfach verwendet werden, etwa für Beerdigungskosten. Die Rentenversicherung bucht das Geld zurück.

Anders sieht es aus, wenn der oder die Verstorbene verheiratet war. In diesem Fall besteht in der Regel Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Deshalb sollten Witwen und Witwer möglichst zügig aktiv werden: Nach dem Erhalt der Sterbeurkunde sollte zunächst das sogenannte Sterbevierteljahr beantragt werden. In dieser Übergangszeit wird die Rente noch drei Monate in voller Höhe weitergezahlt – genug Zeit, um die eigentliche Hinterbliebenenrente zu beantragen.

Gut zu wissen: Die zu viel gezahlte Rente kann in solchen Fällen mit der kommenden Zahlung der Witwen- oder Witwerrente verrechnet werden. Wer sich frühzeitig um die Formalitäten kümmert, vermeidet finanzielle Engpässe in einer ohnehin belastenden Lebenssituation.