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Frühstartrente beschlossen: Was Eltern jetzt wissen sollten

Der Staat will Kindern künftig beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge helfen. Der Bundestag hat am 16. Oktober 2026 die sogenannte Frühstartrente beschlossen. Ab 2027 sollen zunächst die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 profitieren. Für Eltern stellt sich damit die Frage, wie die Förderung funktioniert und ob sie selbst aktiv werden müssen.

Zehn Euro monatlich für die Altersvorsorge

Vorgesehen ist eine staatliche Förderung von zehn Euro im Monat für Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Das Geld wird nicht an die Eltern ausgezahlt, sondern am Kapitalmarkt angelegt. Über zwölf Jahre summieren sich die staatlichen Einzahlungen auf 1.440 Euro pro Kind. Hinzu kommen mögliche Kapitalerträge. Wie viel Vermögen tatsächlich entsteht, hängt von der Wertentwicklung der Anlagen ab. Verluste sind dabei nicht ausgeschlossen. Zum Start sollen die Jahrgänge 2020 und 2021 berücksichtigt werden. Für Kinder des Jahrgangs 2020 ist auch eine rückwirkende Förderung für 2026 vorgesehen.

Müssen Eltern ein Depot eröffnen?

Eltern sollen für ihr Kind ein individuelles Altersvorsorgedepot bei einem geeigneten Anbieter eröffnen können. Der staatliche Zuschuss wird dann automatisch eingezahlt. Ein gesonderter Förderantrag ist nicht vorgesehen. Wer kein Depot eröffnet, soll die Förderung dennoch nicht verlieren. In diesem Fall ist eine kollektive Anlage durch den Staat vorgesehen. Eltern und Großeltern können das Vorsorgevermögen außerdem durch eigene Einzahlungen aufstocken. Dabei gelten gesetzliche Grenzen.

Warum sich ein genauer Vergleich lohnt

Die Frühstartrente ist für den langfristigen Vermögensaufbau gedacht. Das angesparte Geld steht deshalb nicht einfach zum 18. Geburtstag für Führerschein, Ausbildung oder die erste Wohnung zur Verfügung. Eltern sollten die Frühstartrente daher von anderen Sparzielen für ihre Kinder unterscheiden. Wer zusätzlich Geld für Ausbildung oder Berufseinstieg zurücklegen möchte, benötigt möglicherweise eine flexiblere Lösung. Bei der Auswahl eines Vorsorgedepots spielen insbesondere Kosten, Anlagemöglichkeiten und langfristige Renditechancen eine Rolle.
Noch ist die Einführung allerdings nicht endgültig abgeschlossen: Nach dem Bundestagsbeschluss steht der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aus. Eltern müssen deshalb nicht vorschnell einen Vertrag abschließen, sondern können zunächst die konkreten Angebote und Bedingungen abwarten.

Quellen: Bundesregierung, 16. Oktober 2026; Deutsche Rentenversicherung, 19. Oktober 2026.