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Geschäftsführer: Wann das Privatvermögen in Gefahr geraten kann

Wer eine GmbH führt, haftet nicht automatisch für jede unternehmerische Fehlentscheidung mit dem eigenen Vermögen. Geschäftsführer können jedoch persönlich in Anspruch genommen werden, wenn ihnen eine Verletzung ihrer Pflichten vorgeworfen wird. Besonders relevant wird das häufig, wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder in die Insolvenz gerät.

Dass solche Haftungsfälle keine Ausnahme sind, zeigen aktuelle Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Zahl der gemeldeten Schäden in der Managerhaftpflichtversicherung stieg 2025 um 13 Prozent auf rund 3.000. Im Durchschnitt entstand ein Schadenaufwand von etwa 113.400 Euro. Parallel ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen deutlich gestiegen.

Für Geschäftsführer bedeutet das: Wichtige unternehmerische Entscheidungen sollten nicht nur sorgfältig getroffen, sondern auch nachvollziehbar dokumentiert werden. Das gilt besonders bei finanziellen Schwierigkeiten. Hinzu kommen Pflichten etwa bei Compliance, Datenschutz und Informationssicherheit. Gerade in Krisensituationen können später Entscheidungen überprüft und mögliche Pflichtverletzungen untersucht werden.

Eine sogenannte D&O-Versicherung kann Geschäftsführer und andere Leitungsorgane gegen bestimmte Haftungsrisiken absichern. Sie prüft im Versicherungsfall, ob ein geltend gemachter Anspruch berechtigt ist, wehrt unbegründete Forderungen ab und übernimmt im Rahmen des Vertrags berechtigte Ansprüche. Geschäftsführer sollten deshalb wissen, ob für sie eine D&O-Absicherung besteht, welche Versicherungssumme zur Verfügung steht und welche Ausschlüsse oder Selbstbehalte gelten. Denn eine vom Unternehmen abgeschlossene Police bedeutet nicht automatisch, dass jedes persönliche Haftungsrisiko abgesichert ist.

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), D&O-Geschäftsstatistik 2025.