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Verspätete Rückstufung? Auch Versicherer haben Fristen einzuhalten

Ein gemeldeter Unfallschaden kann die Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung verschlechtern. Doch was viele nicht wissen: Auch Versicherer müssen dabei gesetzliche Fristen beachten. Versäumen sie eine Rückstufung über mehrere Jahre, können sie diese nicht beliebig nachholen.

Genau das zeigt ein Fall aus dem Jahresbericht der Versicherungsombudsfrau. Ein Schaden war bereits im Jahr 2009 gemeldet worden. Erst sieben Jahre später bemerkte der Versicherer, dass die vertraglich vorgesehene Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nie erfolgt war. Er setzte sie daraufhin nachträglich um – zu Unrecht. Nach Auffassung der Ombudsfrau war der Anspruch bereits Ende 2012 verjährt und durfte 2016 nicht mehr durchgesetzt werden.

Für Versicherte lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf Beitragsbescheide und die ausgewiesene Schadenfreiheitsklasse – insbesondere nach einem Fahrzeugwechsel oder einer Vertragsumstellung. Fallen nachträgliche Rückstufungen für lange zurückliegende Schadenfälle auf, kann es sinnvoll sein, die Begründung des Versicherers zu hinterfragen und gegebenenfalls die Versicherungsombudsstelle einzuschalten.