Der Einbruch in den Tresorraum der Sparkasse Gelsenkirchen hat viele Schließfach-Kunden verunsichert. Zwar gelten Bankschließfächer als besonders sicher, doch absolute Sicherheit gibt es nicht. Entscheidend ist, ob der Anbieter ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen hat.
Grundsätzlich ist nicht der Einbruch selbst versichert, sondern der entstandene Schaden. Haftet die Bank wegen mangelnder Sicherung oder Organisationsfehlern, greift in der Regel deren Versicherung. Allerdings gelten oft feste Deckungssummen. Wer hohe Werte lagert, sollte prüfen, ob eine Zusatzversicherung nötig ist oder ob der Schließfachinhalt über die Hausratversicherung abgesichert ist.
Wichtig: Versicherungen zahlen nur, wenn der Inhalt nachgewiesen werden kann. Inventarlisten, Fotos und Kaufbelege sind daher unverzichtbar. Von größeren Bargeldbeträgen im Schließfach raten Experten ab.
Nach einem Einbruch sollten Betroffene sofort Anzeige erstatten und alle Versicherungen informieren. Bei Streit über die Regulierung kann rechtlicher Rat helfen.



