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Was sich 2026 für Haushalte und Beschäftigte ändert

Zum Jahresbeginn 2026 treten zahlreiche finanzielle Neuerungen in Kraft, die Beschäftigte, Familien und Immobilieneigentümer betreffen. Höhere Rechengrößen in der Sozialversicherung, erweiterte Fördermöglichkeiten in der Altersvorsorge sowie neue Vorgaben für Immobilien und Energie prägen die Rahmenbedingungen.

In der gesetzlichen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze. Damit erhöht sich für gut verdienende Arbeitnehmer der beitragspflichtige Einkommensanteil. Zugleich wächst der Spielraum für die betriebliche Altersvorsorge, da künftig höhere Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei eingebracht werden können. Auch der Freibetrag für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde angehoben, was Rentner entlastet.

Mehr steuerliche Spielräume ergeben sich zudem bei der Basisrente. Der maximal abzugsfähige Höchstbetrag steigt, was insbesondere für Selbständige und Gutverdiener relevant ist. Parallel dazu treibt die Bundesregierung die Rentenreform voran: Neben der Festschreibung des Rentenniveaus bis 2031 sollen neue Anreize für längeres Arbeiten geschaffen und die private Altersvorsorge grundlegend neu ausgerichtet werden. Geplant ist unter anderem ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot ab 2027, das klassische Garantieprodukte und kapitalmarktorientierte Anlagen kombiniert.

Auch bei Steuern und Sozialversicherung gibt es Anpassungen. Durch den höheren Mindestlohn steigen die Grenzen für Mini- und Midijobs. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld werden erhöht, ebenso die Entfernungspauschale. In der Krankenversicherung wachsen die Bemessungsgrenzen, zudem liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung höher als im Vorjahr – wobei die tatsächlichen Beiträge je nach Kasse variieren.

Für Immobilieneigentümer bringt 2026 ebenfalls Veränderungen. Kommunen müssen ihre Wärmeplanung vorlegen, und bei neuen Heizungen gelten künftig strengere Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien. Zusätzlich verteuert ein höherer CO₂-Preis das Heizen mit fossilen Brennstoffen.