Anhaltender Frost und starke Schneefälle erhöhen aktuell das Risiko von Dachlawinen und herabstürzenden Eiszapfen deutlich. Was winterlich-idyllisch aussieht, kann für Passanten und parkende Fahrzeuge schnell gefährlich werden. Darauf weist Bund der Versicherten e. V. hin.
Hauseigentümer haben eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass von ihrem Gebäude keine Gefahren für Dritte ausgehen. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von den regionalen Vorgaben und den konkreten Umständen ab. Dazu können Schneefanggitter, Absperrungen oder Warnhinweise gehören. Ob Eigentümer im Schadenfall haften, wird stets im Einzelfall geprüft. Entscheidend ist, ob zumutbare Sicherungsmaßnahmen notwendig gewesen wären und unterlassen wurden. Gerichte berücksichtigen dabei regelmäßig auch die Eigenverantwortung von Passanten.
Kommt es dennoch zu Schadenersatzforderungen, werden diese über die private Haftpflichtversicherung oder – bei vermieteten Immobilien – über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgewickelt. Diese übernehmen berechtigte Ansprüche oder wehren unberechtigte Forderungen ab.
Werden Fahrzeuge durch herabstürzende Schnee- oder Eismassen beschädigt und lässt sich dem Eigentümer keine Pflichtverletzung nachweisen, greift in der Regel die Kaskoversicherung. Voraussetzung ist, dass das Auto nicht bewusst unter einem Dachüberhang abgestellt wurde. Schäden an Scheiben sind häufig bereits über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Der Rat der Verbraucherschützer: Risiken ernst nehmen, Gefahrenstellen meiden und im Zweifel Vorsicht walten lassen – denn winterliche Bedingungen können sich schneller zuspitzen, als es der erste Blick vermuten lässt.



