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Wenn die Blätter fallen: Wer muss im Herbst fegen?

Rutschige Bürgersteige sind im Herbst keine Seltenheit. Doch wer haftet, wenn ein Unfall passiert – und wer ist überhaupt fürs Fegen verantwortlich?

Mit dem Herbst kommt nicht nur buntes Laub, sondern auch eine erhöhte Unfallgefahr. Feuchte Blätter verwandeln Gehwege schnell in rutschige Flächen. Wer dafür sorgen muss, dass niemand zu Schaden kommt, ist in den Satzungen der Kommunen festgelegt. In der Regel sind Eigentümer verpflichtet, angrenzende Gehwege sauber zu halten. Sie können diese Pflicht jedoch vertraglich an Mieter weitergeben. Wer sich dauerhaft weigert, Laub zu beseitigen, riskiert ein Bußgeld.

Kommt es zu einem Unfall, kann der Verursacher haftbar gemacht werden. Stürzt etwa ein Passant und verletzt sich, können Schmerzensgeld, Ersatz des Verdienstausfalls oder sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden. Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Schadensfälle.

Wie im Einzelfall entschieden wird, hängt jedoch von den konkreten Umständen ab. Gerichte prüfen, ob die Reinigungspflicht ordnungsgemäß erfüllt wurde und ob ein Mitverschulden des Gestürzten vorliegt. Fest steht: Regelmäßiges Fegen ist nicht nur eine Frage der Ordnung, sondern auch der Sicherheit.